Navigation: Stellungnahme und Einwendung
- 1. UNESCO Global Geopark
- 2. WEA im Wald/Klima und Luft
- 3. Artenschutz
- 4. Flächenbedarf/Ausgleichsfläche/Wiederaufforstung
- 5. Landschaftsbild
- 6. Schall/Lärm
- 7. Tieffrequenter Schall und Infraschall
- 8. Brandschutz/Umweltschutz/Gesundheitsschutz
- 9. Quellen/Grundwasser
- 10. Rückbau
- 11. Windgutachten
- 12. Schattenwurf
- 14. Umzingelung
- 15. Fehlerhafte Offenlage
Bezüglich des Infraschalls wird auf S. 57 unter Bezugnahme auf die bekannten Betrachtungen verschiedener Landesämter ausgeführt, dass schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen auszuschließen seien. Hier lässt sich unseres Erachtens ansetzen, dass zwar die obergerichtliche Rechtsprechung eindeutig (in mittlerweile zahlreichen Entscheidungen) genau dies immer wieder festgestellt hat. Allerdings ist den gerichtlichen Entscheidungen auch zu entnehmen, dass ein Erkenntnisfortschritt bei diesem Thema berücksichtigt werden muss. Hier ließe sich auf die jüngsten Ausführungen des Umweltbundesamts aus Januar 2024 Bezug nehmen: „Akustische Zeitenwende: 50 Jahre Lärmschutz im UBA“, Januar 2024, S. 40 f.
Das Umweltbundesamt führt dort in Bezug auf Windenergieanlagen folgendes aus:
Deshalb ist die Feststellung, dass schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen „auszuschließen“ seien, zu voreilig. Denn mangels Belastbarkeit der bisherigen Untersuchungen wird genau dies derzeit vom Umweltbundesamt im Rahmen einer Langzeitstudie untersucht.
Außerdem schreibt das Deutsche Ärzteblatt unter folgendem Link: https://www.aerzteblatt.de/archiv/205246/Windenergieanlagen-und-Infraschall-Der-Schall-den-
man-nicht-hoert:
„Viel Wind, wenig Forschung“
Was die Erforschung der Gesundheitsrisiken angeht, legen – nicht überraschend – gerade jene Länder wenig Ehrgeiz an den Tag, die zu den größten Windparkbetreibern weltweit gehören. Nur eine einzige Studie steuert der Weltmarktführer China bei, zwei schaffte man hierzulande in Deutschland, das die dritthöchste Windenergieerzeugungskapazität auf der Welt besitzt (3). Weit weniger Windparks stehen in Australien und Neuseeland, den die Risiken von Infraschall besonders intensiv erforschenden Nationen.
Die Frequenzen von Infraschall liegen unterhalb von 20 Hertz, er ist normalerweise für das menschliche Ohr nicht zu hören (siehe Kasten). Was die Betroffenen beschreiben, ist ein Pulsieren oder ein Druckgefühl auf dem Trommelfell, auch auf der Brust (4). Die Wahrnehmung der tiefen Frequenzen geht offenbar vom Hören zum Fühlen über – perzipiert über Mechanorezeptoren. So spüren die Betroffenen auch Vibrationen, Erschütterungen oder ein Unsicherheitsgefühl (5).
Ob nun hörbar oder nicht – Anwohner in der Nähe von WEA machen Infraschall für zahlreiche gesundheitliche Probleme verantwortlich: Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Depressionen, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen und etliche andere. Aber die Ergebnisse sind höchst inkonsistent. So zeigen zum Beispiel polysomnografische Untersuchungen zum Schlafverhalten, dass sowohl hörbare als auch nicht hörbare Schallphänomene im Umfeld von Windrädern keine nennenswerten Auswirkungen auf das Schlafverhalten haben (6). Die ebenso unspezifischen wie zahlreichen Beschwerden gaben von Anfang an Anlass zur Skepsis. Das Team um den klinischen Psychologen Prof. Dr. Keith J. Petrie von der Universität Auckland in Neuseeland hat die Frage untersucht, ob die Psyche angesichts eines Windrades in der Nachbarschaft das Krankheitsempfinden triggert.
[…] Allerdings erklärt die Psyche die Beschwerden vermutlich nicht allein. Immer öfter zeigen Beobachtungen an den unterschiedlichsten Organen, dass es messbare Effekte von Infraschall gibt. Vergleichsweise gut untersucht wurde die Frage, ob Schall unterhalb der Hörschwelle Auswirkungen auf das Innenohr hat. Die Studien von Prof. Dr. Alec Salt von der Washington University School of Medicine in St. Louis zeigen, dass die äußeren Haarzellen der Cochlea direkt auf Veränderungen der Tektorialmembran im Innenohr reagieren, da sie mechanisch gekoppelt sind. Die äußeren Haarzellen können somit durch sehr tiefe Frequenzen angeregt werden. Anders ist es bei den inneren Haarzellen, deren Bewegung über Flüssigkeit vermittelt wird (10). Da aber die äußeren Haarzellen die Perzeptionsschwelle der inneren Haarzellen modulieren können, ist ein mittelbarer Effekt von Infraschall auf das Hören zumindest denkbar.
[…] Unter bestimmten Bedingungen, etwa beim endolymphatischen Hydrops im Innenohr (Morbus Menière), nach Barotrauma oder einem vergrößerten vestibulären Aquädukt könnte das Ohr empfindlicher auf Infraschall reagieren. Das liefert dem kanadischen Otolaryngologen Robert V. Harrison von der Universität Toronto eine Erklärung für das „Wind Turbine Syndrome“ (11). Dieses ist durch Symptome wie Schwindel, Übelkeit und Nystagmus gekennzeichnet.
Harrison erläutert, wie bei ansonsten symptomlosen Menschen Anomalien im Gleichgewichtsorgan, die sich als eine Dehiszenz im superioren (semizirkularen) Vestibularkanal im CT zeigen, Infraschall ebenfalls zu diesen Beschwerden führen könnte. Er sieht darin eine Erklärung für die Tatsache, dass manche Anwohner von WEA die Symptome aufweisen, andere jedoch nicht. Ähnlich sei es bei der Seekrankheit, deren Symptome denen des „Wind Turbine Syndrome“ auffallend ähneln: Auch hier gibt es eine Suszeptibilität bei nur 5 bis 10 % der Bevölkerung, die mit starken Symptomen reagieren (12).“
Aus gutem Grunde hat deshalb kürzlich das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, der Staatsgerichtshof des Staatsrats in Paris, die geltenden Bestimmungen für die Lärmbelästigung von Windrädern für unzulässig erklärt.
Da die Bodenbeschaffenheit in der Gegend des geplanten Windparks besonders leitfähig ist, beantragen wir unter Berufung auf unser Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, den vorgelegten Antrag nicht zu genehmigen, da eine Gefährdung unserer Gesundheit durch Infraschall durchaus gegeben sein kann.