1. UNESCO Global Geopark

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Der Aspekt Tourismus ist im UVP-Bericht erwähnt, S. 50 unter 4.1.2.4.

Wir verweisen auf die Lage des Vorhabens im Naturpark „Bergstraße-Odenwald“, als „UNESCO Global Geopark“ ausgezeichnet. Nach § 27 Abs. 1 BNatSchG zufolge sind

Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  1. großräumig sind,
  2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
  3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
  5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
  6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

(2) Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.

(3) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

Diese Zweckrichtungen werden mit dem Vorhaben in mehrfacher Hinsicht durchkreuzt.

Zudem ist ein Teil des Waldes als Erholungswald ausgewiesen. Durch das Gebiet führen der Fernwanderweg „Limesweg“, sowie mehrere örtliche Wanderwege. Das Gebiet wird als Erholungsgebiet von den Wörther Bürgern, sowie den Bürgern der Nachbargemeinden ausgiebig genutzt. Durch die Windräder, sowie Rodungen, Bodenverdichtungen und Ausbau/Befestigung der Waldwege geht die Erholungswirkung gänzlich verloren. Da sich die örtlichen Rundwanderwege im Bereich Kunradslust konzentrieren, wird dieses Gebiet für die Erholungsnutzung zerstört.

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