12. Schattenwurf, optisch bedrängende Wirkung und Reflexionen/Beeinträchtigungen durch Warnlichter

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Die Darstellungen zum Schattenwurf überzeugen uns nicht. Die WEA werden eine optisch bedrängende Wirkung haben. Ferner kommt es zu Reflexionen/Beeinträchtigungen durch Warnlichter. Konzepte zur Vermeidung werden nicht überzeugend dargestellt. Ferner soll in Zukunft die ganze Region mit Windparks umzingelt werden, die Menschen werden eingekesselt. Unabhängige Gutachten werden gefordert. Siehe OVG Lüneburg vom 15.03.2004 (Az. 1 ME 45/04) und das Urteil des VGH München vom 29.05.2009 (Az. 22 B 08.1785).

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