3. Artenschutz

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Flora und Fauna werden vernichtet, das gesamte ökologische System wird entwertet und somit auch das Mikroklima verändert. Der Bürgerinitiative „Bündnis Wörther Wald“ liegt ein faunistisches Gutachten des Büros für Faunistik und Landschaftsökologie von Dirk Bernd vor (vom 11.07.2023), welches dem Vorhaben „unüberwindbare Hindernisse“ in Bezug auf den Artenschutz attestiert: „Vom Wespenbussard und dem Rotmilan konnte das Gebiet als Dichtezentrum der beiden Arten belegt werden. […] Gemäß Empfehlung des LFU 2021 siedeln in der betroffenen TK25 über 20 Revierpaare vom Rotmilan und somit deutlich mehr als die 8 Revierpaare, die für ein Dichtezentrum angesetzt werden.“ (Gutachten S. 32). Insbesondere für den Rotmilan kommt Deutschland eine besondere Verpflichtung für die Erhaltung der Art zu, da etwa 60% der weltweiten Bestandspopulation in Deutschland siedelt. In kaum einem Vogelschutzgebiet zeigt die Art einen günstigen Erhaltungszustand.

Herrn Bernd gelang im Untersuchungsgebiet u.a. im Tabubereich der Nachweis von zwei Revierpaaren des Schwarzmilans, sowie vier Revierpaare vom Wespenbussard, welche ebenfalls streng geschützte Arten nach BArtSchV sind.

Weiter führt Herr Bernd aus: „Durch das Aufreißen geschlossener Waldstrukturen, welche im Rahmen der Zuwegung und Freiflächen für die Stellplätze der WEA erforderlich werden, kommt es regelhaft zusätzlich zu einer qualitativen wie quantitativen Erhöhung der Frequentierungsrate, wie der zeitlichen Nutzung (z.T. bis zum Sechsfachen) von Waldflächen durch den Rotmilan, BERND 2019. WEA Standorte werden zudem gezielt von Milanen zur Nahrungssuche und als Thermikraum angeflogen; dies ist weder minimierbar noch vermeidbar, BERND 2019. Derselbe konnte in mehreren Studien verringerte Siedlungsdichten bzw. aufgegebene langjährig genutzte Reviere vom Rotmilan im Jahr nach Inbetriebnahme von Windindustrieanlagen dokumentieren.“ Weiter schreibt Herr Bernd: „In der Evolution der Großvögel konnten sich keine Vermeidungsstrategien gegenüber vertikal frei schlagender Gegenstände ausbilden, diese sind daher weder kurzfristig für die Vögel abrufbar noch in der Kürze der Zeit entwickelbar.“ Insbesondere besteht für Rotmilan Nr. 5 eine Gefahr durch die Nähe zu WEA 1, sowie eine potentielle Gefährdung bzw. Störung bei der Verlegung der Kabeltrasse, da sich dieser Horst in nur 20m Entfernung zur geplanten Kabeltrasse befindet. Die Verlegung der Kabeltrasse muss deshalb unbedingt außerhalb der Brutzeit und der anschließenden Jungenaufzucht, also von Herbst bis Winter stattfinden.

Obwohl die Brutplätze der Waldschnepfe schwer auffindbar sind, konnte lt. PGNU Plan 1a im unmittelbaren Nahbereich von WEA 2 der Nachweis dieser bereits auf der Vorwarnliste stehenden Art gelingen. Zur Waldschnepfe schreibt Herr Bernd: „Somit sind fachlich keine adäquaten Maßnahmen zu ergreifen, die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen bei der Waldschnepfe tatsächlich plausibel erscheinen lassen. Bei Planumsetzung wäre daher sicher mit der Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 und möglicherweise auf Ebene der Lokalpopulation eine erhebliche Störung gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 2 erfüllt.“ Eine Diskrepanz im UVP-Bericht stellt die Empfehlung hinsichtlich der Behandlung der Waldschnepfe dar. Dieser sollen zur Vermeidung von Störung und Tötung Baufelder freigehalten werden. Beim Rotmilan wird eine genau gegenteilige Vorgehensweise empfohlen, nämlich die umgehende Wiederbepflanzung der Eingriffsflächen. Beides ist nicht vereinbar!

Auch für weitere Arten im Vorhabensgebiet, wie u.a. Baumfalke, Uhu, Mäusebussard, Waldkauz, Habicht, Rauhfußkauz und die zahlreichen Fledermäuse stellen die Windräder eine tödliche Gefahr dar. Durch Funde, sowie der Kartierung „Wildkatze Bayern“ belegt ist auch das Vorkommen der Wildkatze im Trennfurter Wald. Auch im saP-Gutachten wird das Gebiet als gut geeigneter

Lebensraum für die Wildkatze bezeichnet, vor allem die beiden südlichen WEA-Standorte werden als geeignet für die Jungenaufzucht genannt. Ferner wurden lt. UVP-Bericht mehrere Vorkommen der Zauneidechse festgestellt, sowie ein Habitat der Erdkröte am Standort 3, außerdem sei mit Vorkommen der Waldeidechse und der Blindschleiche auf der gesamten Zuwegung zu rechnen. Dieser will man sich u.a. durch die Ausweisung von „Tabubereichen“ entledigen bzw. dem Verfüllen der sekundären Lebensräume im Bereich des Entwässerungsgrabens. Man nimmt diesen Amphibien einfach den Wassergraben, damit ihren Lebensraum und nennt es dreist „Vermeidungsmaßnahme“.

Bezüglich „Schutzgut Tiere“ sind Ihre Unterlagen weiterhin fehlerhaft, da aufgrund eigener Beobachtungen die Salamanderpopulation nicht berücksichtigt ist. Ebenfalls sind die Ameisenpopulationen der unter Schutz stehenden „Roten Waldameise“ im gesamten Bereich Vorrangfläche unzureichend erfasst, insbesondere fehlen die betroffenen Populationen an der Karlshütte, in der Nähe der geplanten WEA 1, WEA 3 und am Feuchtbiotop „Tannensohl“. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, die Ameisenpopulation zu erfassen, da alle gelb markierten Ameisenhügel in der Bayerischen Ameisendatei kartiert sind. Für die o.g. Ameisenpopulationen in den betroffenen Bereichen müssen Maßnahmen zum Schutz getroffen werden, die jedoch in keinster Weise im UVP- Bericht erwähnt werden.

Ameisenpopulation Nähe WEA 1 Ameisenpopulation „Tannensohl“

Die baubedingten temporären Wirkfaktoren weisen ganz klar nachhaltige und andauernde negativste Auswirkungen auf Altholzbestände aus. Dauerhaft betroffen wären davon ebenfalls Fledermausquartiere des überdurchschnittlich hohen Fledermausvorkommens von mind. 14 geschützten Arten (z.T. nennt der UVP-Bericht sogar 16 Fledermausarten) und Brutbäume höhlenbewohnender Vogelarten durch Rodungsarbeiten. Diese Wirkfaktoren sind somit zwar als temporär, jedoch in ihren tatsächlichen Folgen als dauerhaft anzusehen. Für die zahlreichen Fledermäuse besteht außerdem die Gefahr der Tötung, ein Teil der Fledermäuse wird an den Rotorblättern erschlagen, ein anderer Teil fällt einem Barotrauma zu Opfer. Durch Verwirbelungen und den Druckabfall hinter den Rotorblättern platzen die Lungen und inneren Organe der Fledermäuse.

Unter all diesen Aspekten wird der Windpark zur tödlichen Gefahr vieler Arten, der Lebensraum der dort lebenden Wildtiere würde zerstört. Die Ausgleichsmaßnahmen im UVP-Bericht in Bezug auf die vorkommenden Tierarten überzeugen nicht. Eine derart gewachsene Fauna in einem Altwald kann man nicht einfach umbetten. Zum Schutz des Waldes und der Tierwelt sowie zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes ist der Antrag der Firma Juwi GmbH abzulehnen.

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