4. Flächenbedarf/Ausgleichsfläche/Wiederaufforstung

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Der Flächenbedarf für den geplanten Windpark beträgt insgesamt 10,59 ha, davon entfallen alleine für die Zuwegung 3,6 ha. Lediglich 0,87 ha der Zuwegung entfallen auf bereits bestehende Wege, was heißt, dass ausschließlich für die Zuwegung 2,73 ha (4 Fußballfelder) Wald zerstört wird. Außerdem müssen für den Zuwegungsbau 2,65 ha dauerhaft geschottert werden. Auch diese Flächen sind, genauso wie die Flächen der WEA-Standorte, somit vollständig versiegelt, ein Versickern von Niederschlagswasser ist nur noch eingeschränkt möglich.

Für uns stellt sich der folgenschwerste Eingriff in unserem Wald im nördlichen Wendebereich dar. Für diesen Bereich soll eine 5-armige Kreuzung als Wendebereich für den Baustellenverkehr hergestellt werden, was mit einer Rodungsfläche von 800 qm rund um die Kunradslust einhergehen soll. Nun ist jedoch die Kunradslust das Herzstück unseres Erholungswaldes, alle örtlichen Wanderwege konzentrieren sich in diesem Bereich, der Erholungswert ginge gänzlich verloren. Der Bereich um die Kunradslust wurde seinerzeit bei der Zornierung herausgenommen, da sich hier Naturdenkmale, wie die „Kunradslinde“ befinden. Lt. Maßnahmeplan 1.2.4 schneidet diese Kreuzung sogar das Feuchtbiotop „Tannensohl“. Beide Naturdenkmale, „Kunradslinde“ und Feuchtbiotop „Tannensohl“ fehlen in der Beschreibung des UVP-Berichtes.

Naturdenkmal „Kunradslinde“

Zudem schneidet der Wendebereich dieser Zuwegung das Trinkwasserschutzgebiet des Brunnens Wörth und Lützelbach mit einer Fläche von 1.770 qm und gefährdet somit durch Rodung (800qm) und den Baustellenverkehr unser aller Trinkwasser.

Der dauerhafte Verlust von 3,7 ha Waldfläche durch den Windpark und 3,6 ha durch den Ausbau der Zuwegung, sowie die durch den Eingriff im Windpark betroffenen 52 Habitatbäumen stellt einen Verlust von Lebensraum und Nahrungshabitaten dar und ist für mich nicht hinnehmbar.

Im Rahmen der Ersatzaufforstung sollen zwar wieder 5,04 ha Wald aufgeforstet werden, was jedoch den Verlust nicht kompensieren kann, da die Wiederaufforstungsmaßnahmen frühestens in 50 Jahren einen ersten Erfolg zeigen werden.

Die größte Fläche der Aufforstung mit 2,4 ha am Mutterbach stellt dabei keine geeignete Fläche dar, da dieses Gebiet z.T. bereits als Ausgleichsfläche im Zuge der Flurbereinigung ausgewiesen ist und diese Fläche längst als wertvolle Auenlandschaft für z.B. Eisvogel und Biber genutzt wird. Auch die zweitgrößte Fläche mit 1,2 ha Ersatzaufforstung am Grimmesweg ist bereits jetzt ein wertvoller Lebensraum für alle Niederwildarten und wird durch die Lage am Waldrand gerne als Äsungsfläche für Rehwild genutzt. Diese beiden Flächen sind unbedingt in ihrem jetzigen Bestand zu erhalten.

Zur Ausgleichsfläche für die Fledermäuse schreibt die Naturschutzbehörde des Landratsamtes in seiner Stellungnahme vom 04.09.2023 wie folgt: „Die Ausgleichsfläche für Fledermäuse liegt zwischen zwei geplanten Anlagen (WEA 1 und WEA 2) und mit einem Abstand von unter 200 m zur Anlage 1. Gemäß

§ 45 b Abs. 7 BNatSchG dürfen Nisthilfen für kollisionsgefährdete Vogel- und Fledermausarten in einem Umkreis von 1.500 Metern um errichtete Windenergieanlagen nicht angebracht werden. Demzufolge können innerhalb der Ausgleichsfläche keine Nisthilfen und Fledermauskästen ausgebracht werden. Es sind daher andere Flächen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben vorzusehen (vgl. fachtechnische Stellungnahme Punkt 3 zu 28 ACEF).

Die Ausgleichsfläche 27 ACEF u. 28 ACEF liegt zudem direkt neben der WEA 1 und ist somit völlig ungeeignet für die Anbringung von Nisthilfen und Fledermauskästen, da hier die Gefährdung für diese Tiere besonders hoch wäre.

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