6. Schall/Lärm

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Die beantragten Anlagen sind die größten und relativ neu auf dem Markt, so dass bisher keinerlei validen Praxismessungen zur Lärmentwicklung vorliegen. Es liegen lediglich die Referenzmessungen des Herstellers „im Laborbetrieb“ vor. Da der Bau der Anlagen in erhabenem Gelände stattfinden soll, ist mit erheblichen Trichterwirkungen und Schallverstärkungen in der Praxis zu rechnen. Außerdem ist die Bodenqualität in diesem Bereich schallverstärkend (Dominanz Buntsandstein). Diese sind in der Prognose überhaupt nicht berücksichtigt. Die Windenergieanlagen sind hochliegende Quellen und erzielen damit große Wirkungsweiten, daher muss in dem Verfahren durch einen Gutachter geprüft werden, ob der nach Ziffer 2.2 TA Lärm definierte Einwirkungsbereich ausreichend ist, oder ob hier – aufgrund der Vielzahlt gleicher Emissionsquellen – ein „erweiterter“ Einwirkungsbericht von -12 dB herangezogen werden muss. Das ist notwendig, um sicher auszuschließen, dass es an einzelnen Immissionsorten zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch Kumulation/Vorbelastung kommt.

Mit dem Aspekt Schallimmissionen befasst sich die Untersuchung IBAS Ingenieurges.mbH (Untersuchung zum Schallimmissionsschutz vom 02.03.2022), die jedoch nicht Teil der online zur Verfügung gestellten Unterlagen war. Dabei heißt es im IBAS-Bericht: „Voruntersuchungen haben gezeigt, dass zur Einhaltung der Vorgaben der TA Lärm

eine Leistungsreduzierung zur Nachtzeit erforderlich ist.“ Auch das RP Darmstadt kritisiert in seiner Stellungnahme die nächtlichen Schallimmissionen und empfiehlt den nächtlichen Betrieb nicht zuzulassen. Selbst das Landratsamt Abteilung Immissionsschutz schreibt in seiner Stellungnahme vom 06.11.2023: „Unter Abstimmung mit der Fachabteilung beim bayerischen Landesamt für Umwelt teilen wir die Einschätzung des RP Darmstadt, dass die gewählten Unsicherheiten in der Prognoseberechnung nicht ausreichen. Für die Prognoserechnung schlagen wir folgende Unsicherheitsparameter vor:

Abb. Unsicherheitsparameter

Die Immissionsprognose ist dahingehend zu überarbeiten. Andernfalls ist der nächtliche

Betrieb der Anlagen derzeit nicht genehmigungsfähig. Wir bitten außerdem darum, dem Gutachten Auflagenvorschläge beizufügen.“, Dennoch wurde das Fachgutachten nicht überarbeitet.

Zudem ist dem Bericht für mich nicht zu entnehmen, ob die Schallimmissionen der bereits bestehenden und im Bau befindlichen Hainhaus-WEA berücksichtigt wurden. Da Wörth im Windschatten des Windparks liegt und der Schall mit dem Wind erheblich verstärkt wird, stellt sich die Frage, ob dies bei der Berechnung der Schallimmissionen für die Bewohner Wörths berücksichtigt wurde.

Da das Gutachten nicht plausibel ist und inzwischen viele Fälle bekannt sind, in denen Bürger durch Schall von Windenergieanlagen beeinträchtigt sind, beantrage ich, den Antrag der Firma Juwi GmbH nicht zu genehmigen, jedoch zumindest, das Schallgutachten durch eine unabhängige Gutachterfirma nochmals intensiv prüfen zu. Sollten die Anlagen doch genehmigt werden, so sind auf jeden Fall reale Messungen im Betrieb in der Genehmigung ausdrücklich zu verlangen, die auf Kosten des Antragstellers gehen.

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