9. Quellen/Grundwasser

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Auf dem Höhenrücken befindet sich ein verzweigtes Quellengebiet. Nicht nachvollziehbar ist, dass JUWI kein Gutachten in Bezug auf das Trinkwasser in Auftrag gegeben hat. Der UVP-Bericht stellt die Folgen der WEA für die Gewinnung des Trinkwassers bestenfalls marginalisiert dar. Ich verweise daher auf die Fachliche Stellungnahme zur Bemessung der Wasserschutzzone II sowie zur potentiellen Gefährdung des Trinkwassers (Brunnen Wörth) durch die Errichtung des Windparks Wörth vom Juli 2023 von Dr. phil. nat. Dipl.-Geogr. Alexander Stahr. Der Gutachter schreibt in der Zusammenfassung „In der Regel wurden WSG und deren WSZ in Hessen, Bayern und anderen Bundesländern bei Kluftgrundwasserleitern ohne Berechnungen auf Basis geohydraulischer Parameter oder durch Markierungsversuche (WSZ II bzw. 50-Tage-Linie) bemessen. Dies ist bis heute gängige Praxis. Im Gegensatz zu Porengrundwasserleitern (z. B. Kiese) ist dies bei Kluftgrundwasserleitern auch nur mit höherem Aufwand möglich (logistisch, finanziell). Das DVGW- Arbeitsblatt W 101 (2006) empfiehlt für Kluftgrundwasserleiter mit vermuteten hohen Abstandsgeschwindigkeiten (davon ist im Bereich der stark geklüfteten Gesteine im Betrachtungsgebiet auszugehen) eine Ausdehnung der WSZ II im Zustrombereich von mindestens 300

m. Dies sagt jedoch nichts über die tatsächliche Entfernung der 50-Tage-Linie zur jeweiligen Gewinnungsanlage aus. Diese „Ungenauigkeit“ ist für bewaldete Einzugsgebiete durchaus vertretbar, denn Wald bzw. ein intakter Waldboden ist der beste Schutz für das Grund- oder Trinkwasser. Gemäß Umweltatlas Bayern sind die Erfassungsgrundlagen für das WSG 2210622000024 nicht bekannt. Aus GruSchu Hessen (Abb. 2) lassen sich beispielsweise ungefähre Abstandsgeschwindigkeiten (Abstand Außengrenze WSZ II zum Tiefbrunnen) zwischen etwa 5 m/d und 15 m/d errechnen. Bei 46 m/d = 2300 m wäre zumindest WEA01 in WSZ II und somit nicht genehmigungsfähig. Angesichts der beispielhaft in Tab. 1 aufgelisteten Beträge, ist eine sehr hohe Abstandsgeschwindigkeit im Betrachtungsgebiet durchaus möglich. Die Errichtung von 5 WEA stellt einen massiven Eingriff in den Boden bzw. oberflächennahen Untergrund dar. Im Falle einer Havarie mit Wasser gefährdenden Stoffen während der Bauphase oder des Betriebes der WEA kann durch hydraulisch kurzgeschlossene Grundwasserstockwerke kontaminiertes Wasser in die Gewinnungsanlage (Tiefbrunnen Wörth ca. 150 m) gelangen. Um die tatsächliche 50-Tage-Linie des WSG 437-089 zu ermitteln sind Markierungsversuche notwendig und zu fordern. Insbesondere in Anbetracht geplanter baulicher Eingriffe in den Untergrund im Bereich „Oberer Wald“ (5 WEA).“

Eine wichtige Ergänzung sind die Erfahrungswerte mit den bereits bestehenden WEA, die schon um Haingrund gebaut wurden. Dort kam es immer wieder zu massiven Verschmutzungen durch austretende Schmierstoffe. Die Betreiber wurden stets darüber informiert, es wurde jedoch monatelang nichts dagegen unternommen. Die Anlagen des Herstellers VESTAS sind sehr häufig von Störfällen betroffen, auch was das Austreten von umweltgefährdenden Stoffen angeht. Solange nicht sichergestellt werden kann, dass die 50-Tage-Linie eingehalten wird, stellen diese Industrieanlagen eine potenzielle Gefahr für das Trinkwasser in diesem Gebiet dar. Die Hinzuziehung eines unabhängigen Experten, der ein umfassendes Gutachten gemäß der angezeigten Methodik durchführt im Auftrag der aufsichtführenden Behörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, ist unabdingbar. In der Stellungnahme vom 9.10.23 von Seiten Fachkundiger Stelle für Wasserwirtschaft wird ferner ausdrücklich eine entsprechende Ausrüstung der Transportfahrzeuge vorgeschlagen, welche Öl befördern (z. B. Totmannschaltung, Auffangwannen, Trockenkupplung an Schläuchen). Die Frage ist, wer diese vor Ort bzw. im Einsatz überprüfen sollte und welche Konsequenzen eine Nichtbefolgung dieser Empfehlungen hat.

Zudem ist dem Protokoll des Scopingtermins vom 23.6.2021 zu entnehmen, dass das Baufeld von WEA 2 mit der Fundamentgrube und der Kranstellfläche sogar leicht in die weitere Schutzzone des bayerischen Teils des WSG Lützelbach/Seckmauern schneidet.

Weiterhin entstehen an den Rotorblättern Erosionen durch Abrieb, wie auch der Wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung aufzeigt. Studien besagen, dass die Oberflächen schon nach wenigen Jahren 100 Kg pro Rotorblatt jährlich verlieren, was Millionen von Mikropartikel in der Umwelt zur Folge hat. Diese Mikropartikel sind wegen Materialien, wie Epoxid, Carbon- und Glasfaser

lungengängig, hochtoxisch und krebserregend, ähnlich wie Asbest. Die Mikropartikel, die zudem noch PFAS-verseucht sind, werden durch den Wind im Umkreis von bis zu 1000m (in Wirbelschleppen noch viel weiter) verteilt und kontaminieren so den Boden kontinuierlich. Besonders gefährden sie hier unser Trinkwasser, da die Trinkwasserschutzgebiete im Lee der geplanten Windräder liegen. Durch die Hauptwindrichtung West, Süd-West werden Erosionspartikel wesentlich nach Klingenberg, Wörth und Erlenbach getragen. Diese Partikel gefährden auch die Wildtiere, die diese Partikel mit ihrer Nahrung aufnehmen. Pilze oder Heidelbeeren würden zukünftig zur toxischen Gefahr. Wie soll verhindern

werden, dass unser Trinkwasser und der Waldboden durch dieses Mikroplastik kontaminiert wird? Ferner bestehen dokumentierte Korrespondenzen mit sämtlichen betroffenen Behörden im Odenwaldkreis, die zeigen, dass auch bei einer Leckage einer WEA (Öl) keine Zuständigkeiten geklärt sind und ungehindert Schadstoffe ins Erdreich versickern. Bei mehreren Tausend Litern

Schmierstoffen ist dies nicht zu verantworten. Auch das gefährdet meine Gesundheit durch Eindringen ins Grundwasser, ferner zerstört das die Umwelt.

Da Trinkwasser unser aller höchstes Gut ist und das Quellengebiet durch den Bau, die Versiegelung der Flächen und die Bodenverdichtung gefährdet wird, halte ich den Windpark für nicht genehmigungsfähig.

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