Stellungnahme und Einwendung gegen die Errichtung und den Betrieb eines Windparks (Windpark Wörth)

Stellungnahme und Einwendung gegen den Antrag der Firma Juwi GmbH, vormals Juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit fünf Windenergieanlagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 6879, 6903, 6899, 6897 Gemarkung Wörth am Main (Windpark Wörth) Az: 41-8240.121-7/23

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen unsere Bedenken und Anregungen zum Planentwurf Windpark Wörth mit. Wir sind nach intensiver Auseinandersetzung zu dem Ergebnis gekommen, dass wir allergrößte Einwände und Bedenken gegen das o. g. Projekt haben müssen.Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 6 Abs. 1 BImSchG. Dieser Vorschrift zufolge ist die Genehmigung zu erteilen, wenn

  1. sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7 erlassenen
    Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und
  2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung
    und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

Diese Genehmigungsvoraussetzungen sind im konkreten Zusammenhang nicht erfüllt, wie die nachstehenden Einwendungen aufzeigen:


Originalschreiben vom 31.05.2024

Stellungnahme und Einwendung gegen den Antrag der Firma Juwi GmbH auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Windparks auf den Grundstücken der Gemarkung Wörth am Main (Windpark Wörth) Az: 41-8240.121-7/23